Prüfsachverständigen-tätigkeit Brandschutz
In Hessen müssen Brandschutznachweise für Bauten der Gebäudeklasse 5 durch Prüfsachverständige begutachtet werden. Nadja Ludwig ist seit 2007 als Prüfsachverständige nach der Hessischen Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige (HPPVO) zugelassen und hat seitdem viele Projekte bis zur Inbetriebnahme brandschutztechnisch begleitet.
In NRW muss der Brandschutz bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 4+5 und Garagen im Auftrag des Bauherrn gemäß SV-VO NRW geprüft werden. Lukas Sprenger ist seit 2024 staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes und prüft seit dem regelmäßig Bauvorhaben unserer Kunden.
Zunächst erfolgt die Prüfung des Brandschutznachweises (bzw. der Bauvorlagen), der von einer unabhängigen Person aufgestellt wird. Während der Bauausführung wird die Umsetzung des Brandschutznachweises stichprobenhaft kontrolliert und abschließend bescheinigt.