Mitten im Geschehen

Bauüberwachung
durch ST-Brandschutz

Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch die Überwachung der Umsetzung festgelegter Brandschutzmaßnahmen während der Bauphase. Diese Kontrolle kann für Sonderbauten durch die Bauaufsicht angeordnet werden. Für Regelbauten der Gebäudeklasse 4 und 5 ist die Schlussbescheinigung des Nachweisberechtigten oder des Prüfsachverständigen für Brandschutz zwingend erforderlich und in der Landesbauordnung geregelt.

Für andere Projekte (zum Beispiel Modernisierungen ohne genehmigungspflichtige Änderungen, Regelbauten der Gebäudeklasse 1 bis 3) werden wir von unseren Kunden mit der Bauüberwachung Brandschutz beauftragt, um Fehler bei der Ausführung zu vermeiden und die Qualität zu sichern.

Im Rahmen der Bauüberwachung überprüfen wir die Ausführung der Brandschutzanforderungen und dokumentieren im Anschluss etwaige Mängel. Bei Beendigung der Baumaßnahme erstellen wir Ihnen einen entsprechenden Schlussbericht. Natürlich stehen wir während der gesamten Bautätigkeit beratend an Ihrer Seite, damit Sie Ihr Vorhaben erfolgreich abschließen.