Brandschutzplanung für Ihre Projekte

Wir begleiten Ihr Bauvorhaben in der Planungsphase in allen Brandschutzfragen und erstellen für Sie Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte. Bei individuellen Fragestellungen erstellen wir Brandschutzgutachten für Ihre spezielle Aufgabenstellung.

Unsere Brandschutzplanungen bringen weitaus mehr Nutzen als Kosten. Damit eine wirtschaftliche Brandschutzplanung Berücksichtigung finden kann, plädieren wir dafür, uns frühzeitig einzuschalten.

Brandschutznachweise

Je nach Bauvorhaben bzw. Gebäudeklasse ist ein Brandschutznachweis erforderlich, der als Bauvorlage zum Baubeginn vorliegen muss. Dieser Nachweis muss von einem Nachweisberechtigten für Brandschutz eigenverantwortlich erstellt werden. In Hessen betrifft dies insbesondere Regelbauten der Gebäudeklasse 4.

Jeder Brandschutznachweis besteht bei uns aus einem Textteil und einer Visualisierung in Form von Brandschutzplänen.

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 ist das Verfahren anders. Hier werden die Brandschutznachweise grundsätzlich von einem unabhängigen Prüfsachverständigen nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft. Diese Prüfbescheinigung muss ebenfalls zum Baubeginn vorliegen.

Auf Veranlassung der Bauaufsicht können Prüfsachverständige auch zur Prüfung und Überwachung von Sonderbauten beauftragt werden.

Brandschutzkonzepte

Für Sonderbauten ist im Baugenehmigungsverfahren in der Regel ein Brandschutzkonzept erforderlich. Wir erstellen für Sie ganzheitliche, objektspezifische Brandschutzkonzepte mit allen erforderlichen Informationen zum baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz.

Unsere schutzzielorientierten Brandschutzkonzepte beinhalten prägnante Erläuterungstexte und eine Visualisierung in Form von Brandschutzplänen. Bei der Konzeption finden wir Lösungen für Ihre architektonischen Ansprüche. Im Fokus steht nicht der maximale, sondern der optimale Brandschutz, der zugeschnitten ist auf Ihr Vorhaben und dessen Besonderheiten und in einem Planungsprozess entwickelt wird.

Brandschutzgutachten

Brandschutzgutachten sind häufig kein Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, sondern bewerten individuelle Fragestellungen des Bauherren, zum Beispiel wenn es um Eigenschutzmaßnahmen, herausfordernde Bestandssituationen oder Bewertungen im Rahmen einer Due Diligence geht.

Im Gegensatz zu Brandschutzkonzepten oder -nachweisen können wir hier neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, Erfahrungswerte, Ingenieurmethoden und besondere Schutzzielbetrachtungen heranziehen.

Sehr gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein Gutachten, das individuell auf Ihre Fragestellung abgestellt ist.