Prüfsachverständigentätigkeit Brandschutz

wir prüfen für Sie

Bei Bauten der Gebäudeklasse 5 müssen Brandschutznachweise durch Prüfsachverständige begutachtet werden. Nadja Ludwig, Inhaberin von ST-Brandschutz, ist seit 2007 als Prüfsachverständige nach der Hessischen Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige (HPPVO) zugelassen und hat seitdem viele Projekte bis zur Inbetriebnahme brandschutztechnisch begleitet.

Zunächst erfolgt die Prüfung des Brandschutznachweises, der von einer unabhängigen Person aufgestellt wird. Während der Bauausführung wird die Umsetzung des Brandschutznachweises stichprobenhaft kontrolliert und abschließend bescheinigt.