Organisatorischer Brandschutz

alles am richtigen Ort

Im Brandfall muss nicht nur schnell reagiert werden, sondern alles muss an Ort und Stelle sein, damit Betroffene schnell außer Gefahr sind und Rettungskräfte sich im Gebäude gut orientieren können.

ST-Brandschutz erstellt die wesentlichen Komponenten des organisatorischen Brandschutzes: Brandschutzordnungen, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Bestuhlungspläne.

Brandschutzordnungen

Jeder Betrieb und auch jedes Gebäude hat seine individuelle Charakteristik. Das kommt beim Thema „Verhalten im Brandfall“ zum Tragen. Wir erstellen für Sie Brandschutzordnungen (nach DIN 14096, Teile A bis C), die die erforderlichen Gegebenheiten berücksichtigen und für die Nutzer des Gebäudes bestimmt sind.

Bestuhlungspläne

Ob bei Open-Air-Veranstaltungen, in Theatern, Messehallen oder Kinos – überall dort wo regelmäßig größere Veranstaltungen stattfinden, sind Bestuhlungspläne erforderlich. Entsprechend den Vorgaben der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) erarbeiten wir in Abstimmung mit Ihnen als Betreiber Bestuhlungspläne für Ihr jeweiliges Projekt.

Feuerwehrpläne

Einsatzkräfte der Feuerwehr müssen sich schnell orientieren, um Gefahren sofort zu erkennen, Menschen in Not zu retten und den Löschangriff gezielt vorzunehmen. Feuerwehrpläne sind quasi „der Kompass“, der die Retter leitet. In den Lage- und Grundrissplänen, die wir erstellen, sind alle wichtigen Brandschutzeinrichtungen und Gefahrenstellen dokumentiert.

Die Pläne werden üblicherweise im Gebäude hinterlegt und nach Fertigstellung des Baus der Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Wir erstellen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und den individuellen Bestimmungen der jeweiligen Brandschutzdienststellen.

Flucht- und Rettungspläne

In vielen Sonderbauten besteht die Pflicht zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen. Vorgegeben wird dies durch Arbeitsschutzbestimmungen oder auch Sonderbauvorschriften.

Die Pläne zeigen im Gefahrenfall den schnellsten Weg nach draußen und weisen auf wichtige Sicherheitseinrichtungen, wie beispielsweise Feuerlöscher oder Druckknopfmelder, hin.

Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne für Ihr Gebäude nach den gesetzlichen Vorgaben. Darin enthalten sind alle nötigen Angaben, die im Brandfall für die Menschen im Gebäude wichtig sind.

Räumungs- und Evakuierungskonzepte

Für Sonderbauten mit sensiblen Nutzern (z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime) oder einer großen Personenanzahl (z. B. Verkaufsstätten, Kinos) müssen Konzepte entwickelt werden, um Gefahrenbereiche des Gebäudes räumen oder sogar die gesamte Liegenschaft evakuieren zu können.

ST-Brandschutz erstellt Räumungs- und Evakuierungskonzepte, die detaillierte Maßnahmen der Räumung oder Evakuierung inklusive Alarmplan umfassen.